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Wetter am Platz  

Teils bewölktTeils bewölkt -9 oC
Luftfeuchtigkeit: 53 %
Wind: N mit 8 km/h
   

Platzordnung

platzordnung

1) Mensch und Tier

Wir behandeln uns wertschätzend und unserer Satzung, Geschäftsordnung und Strategie entsprechend. Dies gilt für Mitglieder, Freunde, Interessenten und Besucher. Unsere Hunde werden ebenfalls wertschätzend behandelt. Läufige Hündinnen sind vom Hundeplatz fernzuhalten. Dies gilt für die gesamte Dauer der Läufigkeit (eventuell insgesamt bis zu vier Wochen).

2) Platz und Gebäude

Das Übungsgelände, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt. Mutwillig beschädigtes, zerstörtes oder verlorenes Eigentum des Vereines muss auf eigene Kosten ersetzt werden.

Generell gilt auf dem Hundeplatz Leinenpflicht! Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen. Ausnahmen: auf Anweisung der Trainerschaft oder der Vorstandschaft ist ableinen gestattet.

Der Übungsplatz ist unbedingt von Hundekot freizuhalten.

Sollte ein Hund trotzdem müssen, so ist die Hinterlassenschaft vom Hundebesitzer zu entfernen. (Nutzung einer Papiertüte mit Hilfe der Schaufeln. Diese werden am Ende des Übungstages entsorgt). Außerdem ist vom Besitzer eine Gebühr von € 1,50 unverzüglich an den Verein zu bezahlen. Die Gebühr ist jedoch nur einmal je Übungstag zu entrichten.
Ausnahmen: Hunde-Babies sowie Hunde von Interessenten am ersten Besuch sind von der Gebühr ausgenommen.
Das Löcherbuddeln der Hunde ist untersagt. Der Besitzer hat die Aufsichtspflicht! Die vorhandenen Erdspieße sollen entlang des Zaunes eingedreht werden bzw. die Hunde sind am Zaun anzubinden. Nachher bitte unbedingt die Spieße wieder herausdrehen und nicht einfach aus dem Boden reißen!

3) Gerätschaften und Werkzeuge

Übungsgeräte sind ausschließlich mit Hunden zu nutzen. Für Kinder und/oder Erwachsene sind solche Gerätschaften nicht zu benutzen (z.B. Wippe, Laufsteg etc.). Werkzeuge und Geräte, ob Vereinseigentum oder geliehen, sind verantwortungsbewusst und sehr pfleglich zu gebrauchen. Nach Gebrauch sind diese zu reinigen. Festgestellte Defekte sind sofort zu melden bzw. zu reparieren (soweit möglich).
Nach Gebrauch sind alle Werkzeuge und Geräte wieder ordentlich an die dafür vorgesehenen Plätze aufzuräumen.
Geliehene Werkzeuge und Geräte sind dem Besitzer schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

4) Sonstiges

Alle Mitglieder, Interessenten oder Besucher parken auf dem öffentlichen Schotterparkplatz am Hainberg.
Auf dem Fußweg vom Parkplatz bis zum Übungsgelände gilt ebenfalls Leinenpflicht, die Hunde sind grundsätzlich angeleint.
Auch für den Weg vom Parkplatz bis zum Übungsplatz gilt:
Dies ist kein Entleerungsgang für die Hunde, Hinterlassenschaften müssen entsorgt werden. (Wir wollen mit den Anwohnern Frieden!)
Der Fußweg ist grundsätzlich kein Parkplatz.
Jede/r Hundebesitzer/in ist allein und voll verantwortlich für seine/n Hund/e und die Einhaltung der Platzordnung.
Dies gilt für den Zugang zum Übungsgelände wie für das Übungsgelände selbst. Der Verein trägt hier bzw. übernimmt keine Haftung.

Für die Kinder von Mitgliedern, Interessenten und Besuchern gilt dies im verstärktem Sinne. Für Kinder und Jugendliche haben deren Eltern die Aufsichtspflicht, außer die Kinder und Jugendlichen befinden sich in einer Übungsstunde unter Aufsicht eines Trainers.

Anordnungen von Trainern, der Vorstandschaft und des Verwaltungsrates sind unbedingt und sofort auszuführen.
Diese Platzordnung ist mit dem § 12 der Geschäftsordnung verknüpft und hat deshalb die gleiche Verbindlichkeit.


   

Sonstiges  

   

Mitgliederbereich  

Hier haben Vereinsmitglie- der die Möglichkeit, sich für den Mitgliederbereich anzumelden. Neben zahl- reichen weiteren Artikeln rund um den Verein werden auch im Kalender alle "internen" Veranstaltungen angezeigt.

   
© 2011 Bunte Hunde e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialisierte Familienhunde in Oberasbach bei Fürth / Nürnberg.